Behandlungskosten
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Berechnet wird der 2,3 fache Gebührensatz - in besonderen Situationen auch abweichend.
Die ganzheitlichen Beratungen werden im Allgemeinen nach GÖÄ 30 (analog - § 6 Abs. 2) berechnet und auf Wunsch ein Behandlungsplan erstellt (GOÄ 78). Beim Erstkontakt nehme ich mir mindestens eine Stunde Zeit und verrechne Ihnen maximal 131 Euro. Für Folgetermine entstehen Ihnen zur groben Orientierung Kosten zwischen 50-70 Euro/ 30 Minuten je nach Aufwand.
Eine ärztliche Hypnosesitzung kostet zwischen 80 € bis 120 € je 50 Minuten (s. unter Fragen/ FAQ M.E.G-Hypnose) Ich plane pro Hypnosesitzung 75 Minuten ein, um ausreichend Zeit für Sie zu haben.
Da es bislang keine Abrechnungsziffer für Hypnotherapie in der GOÄ gibt, muss die Abrechnung analog zur Verhaltenstherapie (GOÄ-Ziffern 870 analog, 845, 849) erfolgen. Je nach Aufwand entstehen Kosten von 121 - 151, 50 Euro.
Für die Klangmassage-Behandlung (50-60 Minuten) werden 92,50 € verrechnet.
Private Krankenkassen
Bei Privatkassen und Zusatzversicherungen sind die vertraglichen Bedingungen im Einzelfall zu prüfen.
Die privaten Krankenkassen sind nicht verpflichtet, Analogabrechnungen zu akzeptieren, es besteht also in einigen Fällen (die Vertragsbedingungen sind bei Privatkassen unterschiedlich) kein automatischer Leistungsanspruch für privat Versicherte.
Die private Krankenversicherung kann aber selbstverständlich den Einzelfall prüfen und der Kostenübernahme zustimmen.
Bitte erkundigen Sie sich also zur Sicherheit vorher bei Ihrer privaten Krankenkasse, ob die Therapiekosten für Hypnosetherapie übernommen werden.
Gesetzliche Krankenkassen
Mit meiner ärztlichen Privatpraxis bin ich nicht an das System der gesetzlichen Krankenkassen angeschlossen. Die Kosten der Hypnotherapie, ganzheitlichen Beratungen etc. werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und sind selbst zu tragen.
Bezahlung
Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, erfolgt am Ende jeder Behandlung eine Abrechnung mit Aushändigung der Rechnung.
Ausfallhonorar
Bitte sagen Sie bei Verhinderung spätestens 24 Stunden vorher schriftlich (per Email) ab. Ansonsten muss Ihnen das Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden.